Lohnsteuer-Nachschau
Das Finanzamt hat neuerdings die Möglichkeit unangekündigt zu den üblichen Geschäftszeiten zur sogenannten Lohnsteuer-Nachschau jeden Unternehmer in seinen betrieblichen Räumlichkeiten aufzusuchen, der Personal beschäftigt.
Sinn und Zweck der Lohnsteuer-Nachschau soll der Sicherstellung ordnungsgemäßer Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer dienen. Es soll der Eindruck von den räumlichen, geschäftlichen und personellen Verhältnissen gewonnen werden, um hieraus Aufschlüsse auf das vorhandene Personal erzielen zu können.
Geben die bei der Nachschau getroffenen Feststellungen Anlass zu der Vermutung, dass Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß einbehalten wurde, kann umgehend in eine sogenannte Lohnsteuerprüfung (§ 42 f EStG) mit den entsprechend erweiterten Rechten übergegangen werden.
Die Lohnsteuer zählt für den Staat zu den wichtigsten Einnahmequellen, daher ist im Hinblick auch auf den Mindestlohn ab 01/2015 damit zu rechnen, dass von der „Waffe“ der LSt-Nachschau in direkter Zusammenarbeit mit dem Zoll bei Einsätzen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit verstärkt Gebrauch gemacht wird.
Für nähere Informationen zum Ablauf einer solchen Lonsteuer-Nachschau oder Ihren rechtlichen Pflichten/Rechten setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.