Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren
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Das Bundesfinanzministerium hat als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren den 1. Oktober 2015 festgelegt.
Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer einen Freibetrag für den Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mi Wirkung ab dem 1.Januar 2016 bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.