Neubaukosten als außergewöhnliche Belastung
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Neubaukosten eines Hauses oder einer Wohnung können im Veranlagungszeitraum des Abflusses eine außergewöhnliche Belastung darstellen, soweit die Baumaßnahme durch eine Behinderung bedingt ist. Das gleiche gilt auch für Umbaukosten.
Dem Finanzamt muss aber die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen nachgewiesen werden. Dies kann durch die folgenden Unterlagen erreicht werden:
- Der Bescheid eines gesetzlichen Trägers der Sozialversicherung oder der Sozialleistungen über die Bewilligung eines pflege- bzw. behinderungsbedingten Zuschusses oder
- das Gutachten eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
Zu beachten ist noch, dass die Neubaukosten oder Umbaukosten nicht über mehrere Jahre verteilt werden können.
Es soll doch die Möglichkeit geben, über 5 Jahre die Kosten zu verteilen, denn wer zahlt derart hohe Steuern, um das geltend machen zu können?!