neue Fristen für Steuererklärungen ab 2018
Ab dem Steuerjahr 2018 gilt eine neue Frist für die Steuererklärungen: Diese müssen dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres (für die Steuererklärung 2018 also bis zum 31. Juli 2019) beim Finanzamt eingehen. Wenn ein Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt wurde, hat dieser künftig bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit, die Steuererklärungen abzugeben. Für die Steuererklärung 2018 wäre also der 29. Februar 2020 Fristende.
Achtung: In Ausnahmefällen kann das Finanzamt einzelne Steuererklärungen auch schon vor der Frist für Steuerberater anfordern. Falls das Finanzamt Steuererklärungen vorab anfordert, bleiben jedoch mindestens 4 Monate Zeit für die Erstellung der betreffenden Steuererklärungen. Zudem dürfen diese Steuererklärungen auch erst frühestens für den 31. Juli des Folgejahres (normale Frist für Steuererklärungen, die ohne Steuerberater erstellt werden) angefordert werden.